Sie befinden sich hier:

Lola stöhnt

separee
(Kommentare: 0)
Dr. Alexander Stevens

Ein Auszug aus „Sex vor Gericht. Ein Anwalt und seine härtesten Fälle.“ Abdruck mit freundlicher Genehmigung des Autors und des Knaur-Verlags.

  • Text: Dr. Alexander Stevens
    Fotos: patpitchaya - Fotolia.com

Ich hielt meine Beauftragung in dieser Sache für rausgeschmissenes Geld, und genau das hatte ich meine neuen Mandanten auch mehrfach gesagt. Dr. Leonhard Much, ein sehr wohlhabender und hochangesehener Investment-Banker, beharrte aber darauf, von nun an anwaltlich gegen absurde Vorwürfe vertreten zu sein. Die Kosten spielten für ihn offensichtlich keine große Rolle, und wenn es Herrn Much ein so wichtiges Anliegen war, dann wollte ich auch nicht nein sagen. Der Grundsatz »Wer zahlt, schafft an« gilt eben auch bei Anwälten. Ich forderte also die Akten bei der Staatsanwaltschaft zur Einsicht an. Denn immerhin war gegen Dr. Much ein Ermittlungsverfahren anhängig geworden. Ich erfuhr aus der Akte, dass es sogar bereits einige Wochen zuvor schon eine Anzeige gegen meinen Mandanten gegeben hatte. Das erste Verfahren hatte der zuständige Staatsanwalt aber sofort eingestellt, ohne überhaupt irgendwelche Ermittlungen zu veranlassen. Die Polizei hatte den Anzeigenerstatter ohnehin nicht sonderlich ernst genommen. Er erfüllte zu viele Klischees: Mit seinen langen fettigen Haaren, die er zu einem Zopf zusammengebunden hatte, seinen dreckigen Fingernägeln und seinem sächsischen Akzent war er kein willkommener Gast in der bayerischen Polizeiinspektion fernab der Hauptstadt. Darüber hinaus war er vorbestraft, er hatte schon einmal einige Jahre wegen schweren Raubes gesessen. Dass er jetzt auch noch eine Anzeige erstatten wollte, hatte den Polizisten gar nicht gepasst – es war Schichtwechsel, und keiner mochte sich so recht um den Wichtigtuer kümmern. Doch in Deutschland gilt das sogenannte Legalitätsprinzip. Wenn die Polizei Hinweise auf eine Straftat erhält, muss sie der Sache nachgehen und gegebenenfalls eben auch ein Ermittlungsverfahren einleiten. Den Beamten blieb also keine andere Wahl als sich seine absurd klingende Geschichte anzuhören.

Der bullige und alles andere als attraktiv zu bezeichnende Mann behauptete beharrlich, von einer Frau am Telefon sexuell belästigt zu werden. Die besagte Dame mit Namen Lola würde ihn äußerst regelmäßig nachts anrufen, um unvermittelt ins Telefon zu stöhnen. Er habe besagte Lola vor einigen Monaten über eine Zeitungsannonce kontaktiert, er selbst hätte dann aber wegen ihrer am Telefon überdeutlich geäußerten schmutzigen Phantasien auf ein persönliches Treffen verzichtet.

Der Polizist hatte sich das Lachen bei der Anzeigenaufnahme regelrecht verkneifen müssen – er schrieb dies auch unverblümt so in seinen Bericht an die Staatsanwaltschaft. Einzig aufgrund des Legalitätsprinzips hatte der Polizist routinemäßig eine Rufnummernüberprüfung vorgenommen, die als einzigen Anschlussinhaber jener Lola meinen alleinstehenden, äußerst wohlhabenden und hoch angesehenen Mandanten Dr. Much ausgewiesen hatte.

Wie gesagt, bei der ersten Anzeige hatte der Staatsanwalt nachvollziehbarer Weise überhaupt nichts unternommen. Nur zufrieden hatte sich der angeblich von Lola beharrlich belästigte Arbeitslose damit nicht gegeben. Alle paar Tage sprach er von nun an bei der örtlichen Polizeidienststelle vor und erstattete erneut Strafanzeige, weil ihn Lola wieder angerufen habe.

Immerhin war unter den eingegangenen Anrufen im Handy des Anzeigenerstatters tatsächlich mehrfach die Rufnummer von Dr. Much zu sehen, so dass der völlig genervte Staatsanwalt die Polizei schließlich damit beauftragte, Dr. Much zu der Sache einmal zu befragen – wohl mit dem Hintergedanken, anschließend den Arbeitslosen mit einem Verfahren wegen Falschanzeige endlich zum Schweigen zu bringen.

Wie auch immer Herrn Muchs Telefonnummer auf das Handy des Arbeitslosen gelangt war, Dr. Much war in dieser Sache gänzlich unverdächtig. Weder entsprach es seinem sozialen Umfeld solcherlei obszöne Anrufe bei einem ihm wildfremden Mann zu tätigen, noch war er – und das dürfte wohl das überzeugendste Argument gewesen sein – eine Frau. In seinem Haushalt war keine Frau gemeldet, auch keine Lola.

Für die Polizei war daher klar, dass Dr. Much sicher nichts mit den angeblichen Anrufen zu tun haben konnte. Sie hatten sich bereits im Vorfeld telefonisch bei ihm für die Störung und die etwaigen ihm entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigt und ihn extrem höflich um eine kurze Vernehmung gebeten, um die Angelegenheit endlich abschließen zu können.

In dieser Situation hatte Herr Much mich also kontaktiert. Mit der Polizei wollte er ohne vorherige anwaltliche Beratung auf keinen Fall reden. Grundsätzlich war das auch vernünftig, denn wenn man zumindest formal ein potentieller »Beschuldigter« in einem Strafverfahren ist, weiß man vorher nie, was einen bei einer polizeilichen Vernehmung erwartet.

In diesem speziellen Fall konnte ich aber wirklich keine Gefahr einer Strafverfolgung für meinen Mandanten erkennen. Herr Dr. Much war keine Frau. Und eine mögliche Erklärung, warum ausgerechnet seine Festnetznummer als die von der ominösen Lola – so sie denn überhaupt existierte – auf dem Display des Arbeitslosen angezeigt worden war, gab es auch: Es war nicht auszuschließen, dass jemand aus den umgrenzenden Wohnblöcken sich illegal in das schnurlose Telefon von Dr. Much eingeloggt hatte. Gerade in Großstädten und aufgrund der guten Reichweite von Schnurlostelefonen ist dieses kriminelle Phänomen gar nicht so selten: Da kaum jemand seine vom Hersteller vorgegebene Standard-PIN (viermal die Null) an seiner Basisstation ändert, ist es für Leute, die auf Kosten anderer gratis und unerkannt telefonieren wollen, keine große technische Herausforderung, von fremden Anschlüssen aus zu kommunizieren.

Entsprechend hatte ich bereits gleich zusammen mit der angeforderten Ermittlungsakte die Nachricht erhalten, dass der Staatsanwalt auch ohne vorherige polizeiliche Vernehmung das zweite Verfahren gegen meinen Mandanten aus genau den von mir prognostizierten Gründen sofort eingestellt hatte. Ich empfahl Herrn Much, die PIN an seiner Telefonanlage zu ändern.

Die Gründe der Verfahrenseinstellung wurden auch dem Anzeigenerstatter schriftlich mitgeteilt. Doch in dieser Sache wollte er Gerechtigkeit um jeden Preis. Schließlich hatte er für seinen Bankraub auch über acht Jahre Knast absitzen müssen. Lola hatte nach seiner Rechtsauffassung ein mindestens ebenso einschneidendes Schicksal verdient.

Da er ohnehin arbeitslos war, verbrachte er von nun an jede freie Minute – und das waren nach Angaben der Polizei sehr, sehr viele – mit seinem Handy vor der Polizeiwache, um auf einen erneuten Anruf von besagter Lola zu warten.

Hätte er seine kriminelle »Karriere« mit demselben Einsatz verfolgt, dann wäre er wahrscheinlich nie erwischt worden. Denn erst knapp einen Monat später erhielt der Arbeitslose einen erneuten Anruf von Lola.

Seinem vorgefassten Plan entsprechend stürmte der von Lola belästigte Mann sofort wieder in das Revier, vor dem er wie jeden Tag in diesem Sommer die meiste Zeit wartend in seinem Auto verbrachte, und übergab triumphierend einem der Polizisten sein Telefon.

Endlich konnte er zur Überraschung der Beamten den Beweis erbringen, dass es Lola tatsächlich gab: Am anderen Ende waren wirklich grob ungehörige Inhalte mit abrupten Stöhnunterbrechungen zu vernehmen, und ganz offenkundig eine Frauenstimme. Lola kam sogar gerade erst so richtig in Fahrt – sie sollte an diesem Abend noch sehr lange in der Leitung bleiben. Nach eigenen Angaben hatte sie »ihren bösen, schmutzigen Jungen« bereits sehr vermisst ...

Wie der Fall Aufklärung fand, lesen Sie in Séparée No.10.

 

Zurück